Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)§ 1
Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle
unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Auftraggeber“).
(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge zum Zwecke der Vorbereitung und
Durchführung einer Bestattung (Bestattungsvertrag). Die AGB gelten darüber
hinaus für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen
(„Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei
Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart,
gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen
bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als
Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in
jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.
(3) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist,
vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere
schriftliche Bestätigung maßgebend.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom
Auftraggeber uns gegenüber abzugeben sind (zB Fristsetzungen, Mängelanzeigen,
Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende
Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen
Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder
ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir
dem Auftraggeber Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen –
auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vorbehalten. Mit der Annahme des Angebots oder der Unterzeichnung
des Auftrags durch den Auftraggeber kommt ein bindendes Vertragsverhältnis
zustande.
§ 3 Gegenstand
(1) Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und den
zur Bestattungsdurchführung notwendigen Fremdleistungen. Nachträglich
zusätzlich in Auftrag gegebene bzw. objektiv notwendige, im Interesse des
Auftraggebers liegende Leistungen werden zusätzlich berechnet, Auslagen werden
in der tatsächlich geleisteten Höhe weiterberechnet.
(2) Gegenstand jedes Auftrages ist in der Regel die Erledigung aller
standesamtlichen Formalitäten, die Durchführung der hygienischen und
kosmetischen Versorgung sowie die Erbringung aller Leistungen, die zur
Aufbewahrung des / der Verstorbenen bis zur Beisetzung / Trauerfeier sowie zur
würdevollen offenen Aufbahrung und Abschiednahme unter hygienischen und
ästhetischen
Aspekten notwendig sind. Hierzu zählt unter anderem das fachgerechte
Verschließen des Mundes, der Augen, der Körperöffnungen, der Zugänge von
Kathetern, Kanülen, Drainagen usw. sowie die äußerliche Reinigung und
Desinfektion.
(3) Das Bestattungsunternehmen gilt mit der Erteilung des schriftlichen
Auftrages als bevollmächtigt, die in Abs. 2 genannten Leistungen zu erbringen
bzw. in Auftrag zu geben, gegenüber Behörden, insbesondere dem Standesamt,
Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben bzw. solche sowie Urkunden in
Empfang zu nehmen. Der Auftraggeber versichert, zur Erteilung des
Bestattungsauftrages berechtigt zu sein. Mit Beauftragung überträgt er dem
Bestattungsunternehmen das Totenfürsorgerecht.
(4) Das Bestattungsunternehmen ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen
Leistungen Dritte zu beauftragen. Das Bestattungsunternehmen kann die
Beauftragung eines Dritten als Eigen- bzw. als Fremdgeschäft für den
Auftraggeber vornehmen. Insoweit erteilt der Auftraggeber dem
Bestattungsinstitut durch Auftragserteilung entsprechende Vollmacht. Der
Auftragsgeber stellt das
Bestattungsunternehmen im Hinblick auf Auftragsvergabe von Fremdarbeiten
ausdrücklich von dem Verbot des § 181 BGB frei.
§ 4 Preise
Unsere Preise unterteilen sich in zwei Kategorien:
(1) Eigene Lieferungen und Leistungen: Dabei handelt es sich um unmittelbar von
uns verkaufte Waren und/oder von uns erbrachte Dienstleistungen. Alle genannten
Preise sind Endpreise und enthalten die jeweils gültige gesetzliche
Mehrwertsteuer. Alle Preise, die wir in Angeboten und Kostenvoranschlägen
angeben, sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbindlich innerhalb von
14 Tagen ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der 14 Tage gelten die dann gültigen
Preise sofern sich diese zwischenzeitlich geändert haben sollten.
(2) Fremdleistungen: Unter Fremdleistungen fallen alle Posten, die nicht
unmittelbar durch uns verkauft oder erbracht werden, sondern von uns in Ihrem
Auftrag besorgt werden. Dies sind alle Leistungen, die durch Dritte erbracht
werden. (Beispiele: ärztliche Todesbescheinigung, standesamtliche
Sterbeurkunden, Blumenlieferungen, Zeitungsanzeigen, Krematoriums- und
Friedhofskosten, Organisten und Trauerredner, Beerdigungskaffee usw.). Alle
hierzu von uns genannten Preise sind Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer (sofern
es sich nicht um mehrwertsteuerfreie Gebühren handelt) und jeweils auf dem
aktuellen Stand des Zeitpunktes der Nennung uns gegenüber. Die Preise der
Fremdleistungen sind von uns jedoch ausdrücklich unverbindlich genannt.
Maßgebend sind dazu in jedem Fall die Ihnen über uns vermittelten Aufträge und
Preise zum Zeitpunkt der tatsächlichen Ausführung.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Der Vergütungsanspruch ist, sofern nicht anders vereinbart, ab Zugang der
Rechnung bei dem Auftraggeber mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen und ohne
Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist an die im Auftrag bzw. in
der Rechnung genannte Zahlstelle zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit
des Zahlungseingangs ist die Gutschrift auf dem mitgeteilten Konto.
(2) Das Bestattungsunternehmen ist grundsätzlich berechtigt, Vorauszahlung bis
zur Höhe des gesamten voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Die
Abs. 1 und 2 gelten sodann sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Zahlung binnen
zwei Werktagen zu erfolgen hat.
(3) Die Entgegennahme von Versicherungsscheinen, insbesondere
Sterbegeldversicherungen oder anderen Wertdokumenten und die Geltendmachung der
Versicherungsleistung oder sonstigen Ansprüchen gegenüber Versicherungen oder
Dritten geschieht ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers
und hat keine schuldbefreiende Wirkung.
(4) Für den Fall, dass Leistungen aus vorgenannten Verträgen an das
Bestattungsunternehmen erfolgen, ist dieses berechtigt, diese mit den
vertraglichen Vergütungsansprüchen des Bestattungsunternehmens zu verrechnen
und einen etwaig verbleibenden Überschuss auf das Konto des Auftraggebers zu
überweisen. Soweit Leistungen des Bestattungsunternehmens durch Dritte,
insbesondere Krankenkassen, Sterbekassen, Versicherungen, vergütet werden, ist
das Bestattungsunternehmen befugt, diese Zahlungen auf seinen
Vergütungsanspruch zu verrechnen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Das Bestattungsinstitut behält sich das Eigentum an vertragsgemäß gelieferter
Ware bis zur vollständigen Erfüllung des aus dem Vertragsverhältnis
resultierenden Vergütungsanspruchs vor.
§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sich
sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis ergibt.
§ 8 Mängelansprüche des Auftraggebers
(1) Für die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln gelten die gesetzlichen
Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen
unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware
an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).
(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit
der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der
Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des
Herstellers), die dem Auftraggeber vor seiner Bestellung überlassen oder in
gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.
(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen
Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434
Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des
Herstellers oder sonstiger Dritter (zB Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch
keine Haftung.
(4) Geringfügige Abweichungen des gelieferten Gegenstandes bzgl. Qualität,
Farbe, Form im Verhältnis zu Mustern oder Katalogabbildungen stellen keinen
Mangel dar, soweit die handelsüblich sind und den Vertragsgegenstand in seiner
Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen.
(5) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher
Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind
im Übrigen ausgeschlossen.
(6) Abweichungen von Farbe und detailierter Beschaffenheit von Naturmaterialien
(exakte Holzfarbe eines Sarges) oder nicht beeinflussbare Farbnuancen
(Erinnerungsdiamant) stellen keinen Mangel seitenes des Bestattungsinstitutes
dar. Der Auftraggeber ist über die Möglichkeiten der Farbabweichung aufgeklärt.
§ 9 Sonstige Haftung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen
nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und
außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Rügen wegen offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden,
wenn der Auftraggeber diese innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung (insb.
Beisetzung des Sarges oder der Urne) schriftlich anzeigt.
(3) Mängel oder Fehler der gelieferten Ware werden nach Wahl des
Bestattungsunternehmens durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung abgestellt.
Gelingt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht oder nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand, tritt an deren Stelle die angemessene Minderung
des Vergütungsanspruchs.
(4) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen
der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach
gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist
unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt.
(5) Die sich aus Abs. 4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei
Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir
nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir
einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit
der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Auftraggebers nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(6) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der
Auftraggeber nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu
vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Auftraggebers (insbesondere
gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 10 Verjährung
(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist
für Ansprüche aus Mängeln ein Jahr ab Lieferung (insbes. Beisetzung des Sarges
oder der Urne).
(2) Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gem. § 8 Abs. 2
Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch
ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 10 Urheber- und Nutzungsrecht
(1) Der Auftraggeber bestätigt gegenüber dem Bestattungsunternehmen, dass für
die von ihm persönlich gelieferten Fotoabzüge bzw. digitalen Bilddateien
a) Urheberrecht besteht, da die Aufnahmen von ihm persönlich gefertigt wurden
oder
b) Nutzungsrecht besteht, da ihm der Urheber, insbesondere der Fotograf, die
Erlaubnis hierfür übertragen hat.
(2) Der Auftraggeber autorisiert das Bestattungsunternehmen, die Fotos bzw.
digitalen Bilddateien uneingeschränkt für die durch den Auftraggeber bestellten
Drucksachen zu bearbeiten, zu vervielfältigen sowie an Dritte, insbesondere die
gängigen Tageszeitungen, zum Zwecke der Veröffentlichung von
Trauer-/Dankesanzeigen weiterzugeben.
§ 11 Datenschutz
Das Bestattungsunternehmen ist berechtigt, nach den Bestimmungen des
Bundesdatenschutzgesetzes personenbezogene Daten über den Auftraggeber zu
erheben und zu verwenden, soweit sie für die Geschäftsbeziehungen erforderlich
sind. Die Daten werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte
weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen
Mitteilungspflicht.
§ 12 Kündigung
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vor Auftragserfüllung oder wird dem
Bestattungsunternehmen die Bestattung infolge eines Umstandes unmöglich, den
der Auftraggeber zu vertreten hat, ist das Bestattungsunternehmen berechtigt,
eine pauschalierte Vergütung in Höhe von 20 % aus der Gesamtauftragssumme von
dem Auftraggeber zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der
Auftraggeber hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein Vergütungsanspruch
überhaupt nicht oder ein geringerer als die pauschalierte Vergütung entstanden
ist.
§ 12 Widerruf
(1) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei
Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können:
(2) Auftraggeber, die Verbraucher sind, haben das Recht, binnen vierzehn Tagen
ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist
beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
(3) Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber das Bestattungsunternehmen
Hamm Bestattungen, Inh. Kai Papalau, Adolfstraße 110, 65307 Bad Schwalbach
Telefon: 06124-2298
Fax: 06124-6231
E-Mail: kontakt@hamm-bestattungen.com
mittels einer
eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon, Telefax
oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absendet.
(4) Im Falle des wirksamen Widerrufs, hat das Bestattungsunternehmen alle
Zahlungen, die es vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der
Lieferkosten (exklusiv der zusätzlichen Kosten, die für eine besondere Art der
Lieferung entstanden sind), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen
ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe
Zahlungsmittel verwendet, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas
anderes vereinbart; die Rückzahlung löst keine weiteren Entgelte aus.
(5) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die
nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl
oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die
persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind; (§ 312g Abs. 2
Satz 1 Nr. 1 BGB n.F.)
Individuell gefertigte Produkte (z.B. Trauerkarten, Urnen mit
Individual-Design, handgefertigte Urnen) sind vom Widerruf ausgeschlossen. Das
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter
Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur
Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt
wurde; (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB n.F.)
(6) Für den Fall, dass der Auftraggeber den Beginn der Dienstleistung trotz und
während des Laufs der Widerrufsfrist verlangt hat, so ist dem Bestattungsunternehmen
ein angemessener Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt,
zu dem von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet wurde, bereits
erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(7) Das Widerrufsrecht erlischt mit vollständiger Vertragserfüllung durch das
Bestattungsunternehmen, wenn der Auftraggeber zuvor ausdrücklich zugestimmt
hat, dass mit der Ausführung des Vertrages bereits vor Ablauf der
Widerrufsfrist begonnen wird, und diese Zustimmung auch in Kenntnis erfolgt,
dass durch diese Zustimmung mit vollständiger Vertragserfüllung durch das
Bestattungsunternehmen das Widerrufsrecht erlischt.
§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Bad Schwalbach (Sitz des Bestattungsunternehmens).
(2) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Gerichtsstand ist am Sitz des Bestattungsunternehmens.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sollte sich eine der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise als unwirksam
oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen
Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon
unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen
soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck
der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
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